Aktien: Grundlagen

Aktien: Grundlagen
Aktien: Grundlagen
 
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das ihrem Inhaber einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbrieft. Ein Aktionär ist Miteigentümer einer AG oder einer KGaA im Umfang seines Aktienbesitzes relativ zum Grundkapital. Daraus ergeben sich Rechte des Aktionärs. Ist die AG oder KGaA an der Börse notiert, wird der Wert der Aktien täglich durch den Börsenkurs ermittelt.
 
 Rechte des Aktionärs
 
Ein Aktionär hat zahlreiche Vermögensrechte. Das Gewinnanteilsrecht drückt sich darin aus, dass der Aktionär Anspruch auf Zahlung einer Dividende hat, deren Höhe sich in der Regel nach dem Bilanzgewinn richtet. Bei einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien erhält der Aktionär Bezugsrechte im Umfang seines bisherigen Anteils am Grundkapital. Dadurch soll verhindert werden, dass durch die neuen Aktien Eigentums- und Vermögensveränderungen zulasten der Alteigentümer ausgelöst werden. Ein weiteres Vermögensrecht ist der Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös bei Auflösung der Gesellschaft. Aus dem Miteigentum entstehen auch Mitbestimmungsrechte. Dazu zählt das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrechte sowie das Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Das Stimmrecht wird normalerweise nach der Regel »eine Aktie, eine Stimme« gewährt. Mit der Ausübung des Stimmrechts kann der Aktionär u. a. über die Besetzung des Aufsichtsrats, die Gewinnverwendung und die Höhe der Dividende, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Satzungsänderungen mitbestimmen. Alle wesentlichen Regelungen zu AG und Aktien sind im Aktiengesetz (AktG) enthalten.
 
 Aktienarten
 
Die übliche Aktienform in Deutschland ist die Inhaberaktie. Alle Aktionärsrechte können dabei vom Inhaber einer Aktie geltend gemacht werden. Bei Namensaktien muss der Aktionär zur Legitimation mit Name und Beruf im Aktienbuch der AG eingetragen werden. Eine seltene Sonderform ist die vinkulierte Namensaktie, bei der der Eigentumswechsel von der Gesellschaft genehmigt werden muss. Stammaktien enthalten alle Aktionärsrechte, während bei Vorzugsaktien das Stimmrecht eingeschränkt ist. Zum Ausgleich können Vorzugsrechte (z. B. höhere Dividendenzahlungen) eingeräumt werden.
 
Die meisten Aktien in Deutschland verbriefen einen Nennwert, der einen bestimmten Anteil am Grundkapital ausdrückt. Er beträgt mindestens einen Euro oder ein Vielfaches davon. Nennwertlose Aktien (Stückaktien) sind in Deutschland erst seit 1. 4. 1998 zugelassen. Stückaktien verkörpern zwar auch einen Anteil am Grundkapital, aber auf der Aktie ist kein Nennwert vermerkt. Der auf eine Stückaktie entfallende Anteil am Grundkapital ergibt sich durch Division des Grundkapitals durch die Anzahl der Aktien. Dieser fiktive Nennwert darf allerdings den Mindestbetrag von einem Euro nicht unterschreiten. Der Vorteil von Stückaktien ergibt sich dadurch, dass bei Kapitalveränderungen die Aktien nicht umgestempelt oder ersetzt werden müssen. Gratisaktien (Berichtigungsaktien) sind neu ausgegebene Aktien (junge Aktien), die den alten Aktionären aus den freien Rücklagen und dem Gewinn zur Verfügung gestellt werden. Sie sind eine Form der Selbstfinanzierung (Kapitalerhöhung), bei der Rücklagen und Gewinn in Grundkapital umgewandelt werden.
 
Im Gegensatz zur Aktie verbrieft ein Genussschein nur Vermögensrechte (Genussrechte), aber normalerweise kein Stimmrecht. Genussscheine können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und z. B. einen prozentualen Anteil am Gewinn und/oder Liquidationserlös garantieren oder ein Umwandlungsrecht in Aktien vorsehen.
 
 Aktien und Börse
 
Die Begriffe Aktien und Börse werden oft in einem Atemzug genannt. Eine Aktie muss jedoch nicht zum Börsenhandel zugelassen sein. Dies kann z. B. daran liegen, dass die AG die Börsenvorschriften nicht erfüllt oder dass die Mehrheitsverhältnisse in der AG nicht in Gefahr kommen sollen. Wenn eine Aktie zum Börsenhandel zugelassen werden soll, muss die AG bestimmte Vorschriften erfüllen. Die Ausgabe von Aktien über die Börse wird Emission genannt. Nach der Emission wird der Kurs einer Aktie börsentäglich durch Angebot und Nachfrage an der Börse bestimmt. Der Kurs und damit der Wert der Gesellschaft können sich somit von Tag zu Tag verändern. Der rechnerische Ertrag eines Aktionärs setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen dem Tageskurs und dem Kaufkurs zuzüglich der zwischenzeitlichen Dividendenzahlungen und abzüglich der Bankgebühren. Die Entwicklung am Aktienmarkt wird durch einen Aktienindex abgebildet.

Universal-Lexikon. 2012.

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